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   OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 3 Ws 573/20   

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https://dejure.org/2020,88035
OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 3 Ws 573/20 (https://dejure.org/2020,88035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2020 - 3 Ws 573/20 (https://dejure.org/2020,88035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 3 Ws 573/20 (https://dejure.org/2020,88035)
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  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 3 Ws 573/20
    Die Durchgriffshaftung auf das Vermögen einer Gesellschaft ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn diese lediglich als formaler Mantel existiert und tatsächlich keine Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen besteht und/oder alle eingehenden Gelder unverzüglich an den Gesellschafter weitergeleitet werden (BGH 3 StR 294/19 NJW 2020, 1309; BGH 5 StR 185/18 NZWiSt 2019, 195; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 StR 271/17, zit. nach juris ; BGH 2 StR 352/15 NStZ 2017, 151; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 73 Rn. 28a).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 3 Ws 573/20
    Die Durchgriffshaftung auf das Vermögen einer Gesellschaft ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn diese lediglich als formaler Mantel existiert und tatsächlich keine Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen besteht und/oder alle eingehenden Gelder unverzüglich an den Gesellschafter weitergeleitet werden (BGH 3 StR 294/19 NJW 2020, 1309; BGH 5 StR 185/18 NZWiSt 2019, 195; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 StR 271/17, zit. nach juris ; BGH 2 StR 352/15 NStZ 2017, 151; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 73 Rn. 28a).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17

    Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 3 Ws 573/20
    Die Durchgriffshaftung auf das Vermögen einer Gesellschaft ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn diese lediglich als formaler Mantel existiert und tatsächlich keine Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen besteht und/oder alle eingehenden Gelder unverzüglich an den Gesellschafter weitergeleitet werden (BGH 3 StR 294/19 NJW 2020, 1309; BGH 5 StR 185/18 NZWiSt 2019, 195; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 StR 271/17, zit. nach juris ; BGH 2 StR 352/15 NStZ 2017, 151; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 73 Rn. 28a).
  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 3 Ws 573/20
    Die Durchgriffshaftung auf das Vermögen einer Gesellschaft ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn diese lediglich als formaler Mantel existiert und tatsächlich keine Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen besteht und/oder alle eingehenden Gelder unverzüglich an den Gesellschafter weitergeleitet werden (BGH 3 StR 294/19 NJW 2020, 1309; BGH 5 StR 185/18 NZWiSt 2019, 195; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 StR 271/17, zit. nach juris ; BGH 2 StR 352/15 NStZ 2017, 151; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 73 Rn. 28a).
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